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EUROPACE2-Vermittlerzugang

europace2

Finanzierungsvermittler:in

direkte Anbindung zu Webanwendungen

Im Zusammenhang mit unseren Webanwendungen können wir Ihnen bei Bedarf einen Vermittlerzugang für die EUROPACE2 - Bankplattform einrichten. Sprechen Sie uns dazu einfach an oder senden Sie uns eine Anfrage.
  • hohe Maximalprovisionen

  • mit oder ohne Clearing-Bearbeitung

  • insbesondere für neue Vermittler:innen geeignet, die bei anderen Poolanbietern in eine niedrige Karriere-Stufe eingeordnet werden würden

  • der Plattform-Zugang ermöglicht eine Subventionierung unserer Webanwendungen

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.

Wie können Sie Finanzieurngs-Vermittler werden?

Die Grundvoraussetzung ist eine erteilte Erlaubnis der für Sie zuständigen Behörde nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist eine schriftliche Prüfung bei der IHK abzulegen und je nach Qualifikations-Status auch eine mündliche Prüfung zu bestehen.

Welche Dokumente sind als Voraussetzungen für die Freischaltung eines Vermittlerzugangs vorzulegen?

  • Gewerbeerlaubnis nach § 34i Absatz 1 GewO

  • Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

  • SCHUFA-Eigenabfrage

  • gültiger Personalausweis

  • Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Auszug aus dem Vermittlerregister

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die Tätigkeit ausüben zu können?

  • Zuverlässigkeit (keine Vorbestrafungen)

  • persönliche, finanzielle Situation ist geordnet

  • Wohnsitz und Gewerbesitz befinden sich in Deutschland

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